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22.06.2026

Karrierecoaching mit AVGS: So nutzen Sie die staatliche Förderung gezielt

Ein professionelles Karrierecoaching war lange Zeit vor allem denjenigen zugänglich, die es sich selbst leisten konnten. Das hat sich geändert. Wer arbeitssuchend gemeldet ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gefördertes Karrierecoaching in Anspruch nehmen, finanziert über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters. Dieser Beitrag erklärt, was der AVGS ist, wer ihn bekommt, wie die Beantragung abläuft und was ein gutes Karrierecoaching in dieser Phase wirklich leisten kann.
Von: Susanne Theisen
Zwei Personen arbeiten an Laptops an einem Schreibtisch in einem modernen Büro.

Was ist der AVGS und was hat er mit Karrierecoaching zu tun?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine staatliche Förderleistung nach § 45 SGB III. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und ermöglicht es Arbeitssuchenden, kostenlos an Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung teilzunehmen. Dazu gehören neben Bewerbungstraining und Eignungsdiagnostik auch individuelles Karrierecoaching und Gründercoaching bei zertifizierten privaten Anbietern. Wichtig zu verstehen ist, dass der AVGS kein Gutschein für eine Weiterbildung oder Umschulung ist. Dafür gibt es einen separaten Bildungsgutschein. Der AVGS ist spezifisch für kurzfristige, individuell ausgerichtete Coaching- und Beratungsmaßnahmen. Das bedeutet in der Praxis: kein Gruppenformat, kein standardisierter Kurs, sondern ein persönliches Einzelcoaching, das auf Ihre konkrete Situation, Ihre Stärken und Ihre Ziele zugeschnitten ist. Die Kosten übernimmt zu 100 Prozent die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter. Ihnen entstehen keine direkten Kosten für das Coaching selbst. Der Anbieter rechnet die Maßnahme direkt mit der Behörde ab. Unter bestimmten Umständen können auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erstattet werden, sofern Sie diese vor Beginn der Maßnahme beantragen.

Karrierecoaching AVGS: Wer hat Anspruch auf den Gutschein?

Der AVGS richtet sich grundsätzlich an Menschen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Für Empfänger von Arbeitslosengeld I gilt - Stand Juni 2026 - eine besondere Regelung: Wer innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet war und bisher nicht in eine neue Stelle vermittelt wurde, hat nach § 45 Absatz 7 SGB III einen gesetzlichen Anspruch auf den AVGS für private Arbeitsvermittlung. Ob sich dieser Anspruch auch auf ein Karrierecoaching im Sinne einer MAT-Maßnahme (Maßnahme bei einem Träger) erstreckt, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter. Für alle anderen, also Bezieher von Grundsicherung, Berufsrückkehrerinnen, Hochschulabsolventinnen und -absolventen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte sowie Nichtleistungsbezieher, ist der AVGS eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch. Ob der Gutschein bewilligt wird, hängt von der individuellen Einschätzung des Arbeitsvermittlers ab. In der Praxis bedeutet das: Wer konkret formuliert, warum ein Karrierecoaching die eigene Vermittlungschance verbessert, und wer bereits einen passenden, zertifizierten Anbieter vorstellen kann, erhöht die Chancen auf eine Bewilligung erheblich. Auch Personen, die noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis sind, aber bereits eine Kündigung erhalten haben, können unter Umständen einen AVGS beantragen. Der Zeitpunkt der Antragstellung spielt dabei eine Rolle: Je frühzeitiger Sie aktiv werden, desto besser. Eine Bewilligung nach erfolgter Anstellung oder nach der Anmeldung einer Selbstständigkeit ist in der Regel nicht mehr möglich.

So beantragen Sie das Karrierecoaching mit AVGS: Schritt für Schritt

Der Weg zum AVGS ist weniger bürokratisch als viele befürchten. Der erste Schritt ist die Meldung als arbeitssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit, sofern Sie das noch nicht getan haben. Im nächsten Schritt nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Vermittlungsfachkraft auf, persönlich, telefonisch oder über die Jobbörse-App, und teilen konkret mit, dass Sie einen AVGS für ein Karrierecoaching beantragen möchten. Es empfiehlt sich, vorab bereits einen geeigneten, AZAV-zertifizierten Anbieter zu identifizieren. Wenn Sie Ihrer Vermittlungsfachkraft zeigen können, dass es einen passenden Träger gibt, der die Voraussetzungen erfüllt, und wenn Sie klar begründen können, wie das Coaching Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert, verläuft die Beantragung in der Regel reibungslos. Viele Sachbearbeiter begrüßen es, wenn Betroffene selbst initiativ werden und strukturiert vorgehen. Wenn die Vermittlungsfachkraft zustimmt, erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Erst mit diesem Bescheid darf die Maßnahme beginnen. Nehmen Sie an einem Coaching teil, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt, entstehen Ihnen keine erstattungsfähigen Kosten. Der Ablauf ist also eindeutig: zuerst Bewilligung, dann Coaching.

Was einen AZAV-zertifizierten Anbieter ausmacht und warum das relevant ist

Damit ein Karrierecoaching mit dem AVGS gefördert werden kann, muss der Anbieter nach AZAV zertifiziert sein. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Anbieter bestimmte Qualitätsstandards erfüllt, regelmäßig auditiert wird und die Maßnahmen im Rahmen der staatlichen Förderung abrechnen darf. Ohne dieses Zertifikat kann der AVGS nicht eingelöst werden. Für Sie als Klientin oder Klient bedeutet das praktisch: Prüfen Sie vor einem Erstgespräch, ob der Anbieter oder der Kooperationsträger, über den das Coaching läuft, AZAV-zertifiziert ist. Seriöse Anbieter weisen diese Zertifizierung klar aus. Falls Sie sich unsicher sind, können Sie die Zertifizierung über die Trägersuche der Bundesagentur für Arbeit überprüfen oder den Anbieter direkt danach fragen. - Frau Theisen arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Trägern zusammen. Sie gibt Ihnen gerne diese Informationen zur Zertifizierung der Kooperationspartner.

Was ein gutes Karrierecoaching mit AVGS wirklich leisten sollte

Ein Karrierecoaching mit AVGS ist keine verlängerte Bewerbungsberatung und kein Motivationsworkshop. Es ist ein strukturierter, individueller Prozess, in dem Sie sich selbst, Ihren beruflichen Weg und Ihre konkreten nächsten Schritte klarer sehen. Was dabei herauskommt, hängt unmittelbar von der Qualität des Coachings und der Kooperation zwischen Coach und Klientin oder Klient ab. Ein guter Prozess beginnt mit einer ehrlichen Standortbestimmung: Wo stehen Sie gerade, was haben Sie bisher gemacht, was hat funktioniert und was nicht, und was wollen Sie wirklich als nächstes? Darauf aufbauend geht es um eine Potenzial- und Stärkenanalyse: Was können Sie, was können andere nicht in gleicher Weise? Welche Kompetenzen haben Sie über Ihren bisherigen Weg aufgebaut, ohne sie vielleicht so direkt benannt zu haben? Diese Phase ist oft erhellend, weil viele Menschen ihre eigenen Stärken unterschätzen oder falsch einordnen. Im weiteren Verlauf geht es um Zieldefinition und Strategie: Wohin soll der neue Weg führen? Welche Stellen, Branchen oder Tätigkeitsfelder passen zu Ihren Kompetenzen und Interessen? Wie kommunizieren Sie das in Bewerbungsunterlagen und Gesprächen so, dass es überzeugend ist? Wer diesen Prozess sorgfältig durchläuft, bewirbt sich nicht auf gut Glück, sondern mit einem klaren Profil und einer Strategie. Dies beeindruckt und sie werden gesehen. Für Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit in Betracht ziehen, bietet das AVGS-geförderte Gründercoaching eine besonders wertvolle Möglichkeit. Hier werden nicht nur die fachliche Idee und das Geschäftsmodell geprüft und entwickelt, sondern auch die innere Bereitschaft, die eigene Positionierung und der realistische Weg zum Markteintritt.

Karrierecoaching AVGS: Was Susanne Theisen in diesem Prozess leistet

Susanne Theisen ist Diplom-Ingenieurin und arbeitet seit mehr als 20 Jahren als Karriereberaterin und Coach für Menschen in beruflichen Umbruchphasen. Sie begleitet Fach- und Führungskräfte, die nach einer Kündigung, einem Stellenwechsel oder nach Jahren im gleichen Job nicht einfach weitermachen wollen, sondern ihren nächsten Schritt mit Klarheit und Überzeugung gehen möchten. Ihr Ansatz ist direkt, ressourcenorientiert und auf das Wesentliche fokussiert. Mit validierten Instrumenten wie dem LINC Personality Profiler und der Talentanalyse gewinnen Klientinnen und Klienten fundierte Einblicke in die eigene Persönlichkeit, Kommunikationsweise und berufliche Passform. Das sind keine Selbstbeschreibungen, die jeder so formulieren kann. Das sind belastbare Profile, die in Vorstellungsgesprächen, beim Aufbau eines eigenen Angebots und in der eigenen Entscheidungsfindung einen konkreten Unterschied machen. Karrierecoaching mit AVGS ist über einen Kooperationspartner möglich. Das bedeutet, dass Sie die Qualität und den persönlichen Ansatz von Susanne Theisen nutzen können und die Kosten vollständig oder anteilig von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden. Ob das für Ihre individuelle Situation möglich ist und welcher Weg dabei am sinnvollsten ist, klärt sich am schnellsten in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Über den Autor:

Susanne Theisen
Diplom‒Ingenieurin, Coach und Beraterin
Als Diplom‒Ingenieurin verbinde ich analytisches Denken, Struktur und Klarheit mit einer ausgeprägten Menschenkenntnis und Empathie. Ich arbeite mit Menschen, die spüren, dass es Zeit ist, etwas zu verändern – aber den Mut und die innere Ruhe suchen, um diesen Schritt wirklich zu gehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS finanziert kurzfristige individuelle Coaching- und Aktivierungsmaßnahmen, zum Beispiel Karrierecoaching, Bewerbungstraining oder Gründercoaching. Der Bildungsgutschein ist für längere Weiterbildungen und Umschulungen vorgesehen. Beide können grundsätzlich kombiniert werden: Zum Beispiel erst ein AVGS-gefördertes Orientierungscoaching, danach ein Bildungsgutschein für eine konkrete Qualifizierung. Welches Instrument für Ihre Situation sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Ziel ab.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den AVGS für ein Karrierecoaching?
Da sich die Gesetzeslage ständig ändert, kann ich sagen: Der AVGS ist generell eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch. Aktives und gut begründetes Nachfragen erhöht die Bewilligungswahrscheinlichkeit erheblich. Die konkreten Informationen erhalten Sie bei den Arbeitsagenturen/Jobcentern vor Ort.
Kann ich den AVGS auch nutzen, wenn ich noch in einem Arbeitsverhältnis bin?
Ja, unter bestimmten Umständen. Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, aber noch nicht offiziell arbeitslos ist, kann in vielen Fällen ebenfalls einen AVGS beantragen. Auch Personen, denen Arbeitslosigkeit in absehbarer Zeit droht, können als arbeitssuchend gemeldet werden und einen Antrag stellen. Der Schlüssel ist die rechtzeitige Meldung: Je frühzeitiger Sie aktiv werden, desto mehr Zeit und Handlungsspielraum haben Sie für den Coachingprozess.
Wie lange dauert ein AVGS-gefördertes Karrierecoaching?
Das hängt von der Art der bewilligten Maßnahme und dem jeweiligen Anbieter ab. Der AVGS-Gutschein selbst ist in der Regel sechs Wochen ab Ausstellung gültig und muss innerhalb dieser Frist eingelöst werden. Die eigentliche Coaching-Maßnahme kann je nach Umfang und Ziel unterschiedlich lang sein. Beim Gründercoaching oder Karrierecoaching sind Maßnahmen von bis zu 60 Stunden möglich. Umfang und Inhalte werden gemeinsam mit dem Anbieter und der Vermittlungsfachkraft festgelegt.
Was passiert, wenn mein AVGS-Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Coaching keine Option mehr ist. Zum einen können Sie den Antrag erneut stellen, wenn sich Ihre Situation ändert oder Sie die Begründung konkretisieren. Zum anderen gibt es weitere Fördermöglichkeiten, zum Beispiel den Bildungsgutschein oder spezifische Programme des Jobcenters. Ein Coaching auf eigene Kosten ist jederzeit möglich und ist eine sinnvolle Investition für eine erfolgreiche berufliche Neuorientierung.. In einem Erstgespräch kann schnell geklärt werden, welche Optionen in Ihrer konkreten Situation möglich und wertschöpfend sind.

Berufliche Entscheidungen dürfen klar entstehen – nicht unter Druck.